Was das Lieferkettengesetz leistet und was nicht
Zwangs- und Kinderarbeit, ausbeuterische Arbeitsbedingungen und mangelnde Arbeitssicherheit sind in der Textilindustrie keine Seltenheit. Seit 2023 verpflichtet das Lieferkettengesetz große Unternehmen in Deutschland, Verantwortung für ihre Lieferketten zu übernehmen. Ein wichtiger Schritt, aber mit Lücken. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Das Lieferkettengesetz im Detail
Was regelt das Lieferkettengesetz und für wen gilt es?
Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag das Lieferkettengesetz beschlossen. Es gilt seit Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland, seit 2024 ab 1.000 Beschäftigten. Diese Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Menschenrechts- und bestimmte Umweltrisiken in ihren Lieferketten zu prüfen und dagegen vorzugehen. erlich textil fällt als kleines Unternehmen nicht unter das Gesetz. Unsere Produktionsbetriebe sind über Retraced erfasst und werden vor Aufnahme bewertet.
Wofür sind Unternehmen in ihrer Lieferkette verantwortlich?
Unternehmen müssen ein Risikomanagement einrichten und regelmäßig analysieren, welche Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei ihren direkten Zulieferern bestehen. Sie müssen eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte abgeben und Maßnahmen ergreifen, um Verstöße zu verhindern oder zu beenden. Bei indirekten Zulieferern weiter hinten in der Lieferkette müssen sie erst tätig werden, wenn sie konkrete Hinweise auf Verstöße haben.
Welche Schutz- und Dokumentationspflichten sieht das Gesetz vor?
Unternehmen müssen ein Beschwerdeverfahren einrichten, über das Betroffene auf Risiken und Verstöße hinweisen können, und die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten intern dokumentieren und sieben Jahre aufbewahren. Die Aufsicht liegt beim BAFA. Die jährlichen Berichte prüft das BAFA seit Ende 2025 nicht mehr, und die Bundesregierung will die Berichtspflicht abschaffen und Bußgelder auf schwere Verstöße beschränken. Die Sorgfaltspflichten selbst bleiben bestehen.
Warum reicht das Lieferkettengesetz noch nicht aus?
Die Sorgfaltspflichten greifen vollständig nur bei direkten Zulieferern, also nicht dort, wo Menschenrechtsverletzungen am häufigsten passieren: am Anfang der Lieferkette, beim Rohstoff und in der Faserproduktion. Eine zivilrechtliche Haftung gegenüber Betroffenen sieht das Gesetz nicht vor, Umweltstandards greifen nur in bestimmten Fällen. Seit 2025 wird das Gesetz zudem eher entschärft als verschärft, und auch die EU-Lieferkettenrichtlinie wurde abgeschwächt und gilt erst ab 2029 für sehr große Unternehmen. Für uns ist das Gesetz ein Anfang, aber noch lange nicht genug.




