Ein erster Erfolg für Menschenrechte
Zwangs- und Kinderarbeit, ausbeuterische Arbeitsbedingungen und mangelnde Arbeitssicherheit sind in der Textilindustrie keine Seltenheit. Bisher gab es keine Konsequenzen – das Lieferkettengesetz soll das ändern und endlich für verantwortungsvolle Lieferketten sorgen.
Das Lieferkettengesetz im Detail
Inhalte & Gültigkeit:
Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag das Lieferkettengesetz beschlossen. Es trat im Januar 2023 in Kraft und erfasst zunächst Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter:innen, seit 2024 auch ab 1.000. Unternehmen werden erstmalig gesetzlich verpflichtet, Verantwortung für ihre Lieferketten zu übernehmen und neue Sorgfaltspflichten einzuhalten.
Verantwortung für die gesamte Lieferkette:
Unternehmen müssen die Risiken bei direkten und indirekten Zulieferern analysieren und Gegenmaßnahmen ergreifen. Sie müssen eine Erklärung zur Achtung der Menschenrechte abgeben. Vor allem bei klaren Hinweisen auf Verstöße müssen sie tätig werden.
Besserer Schutz & Dokumentationspflicht:
Unternehmen müssen einen Beschwerdemechanismus für Menschenrechtsverletzungen einrichten. Betroffene können Beschwerde beim BAFA einreichen. Seit 2023 müssen Unternehmen transparent und öffentlich über ihre Aktivitäten berichten. Das BAFA überprüft die Einhaltung und kann Bußgelder verhängen.
Warum das Gesetz noch nicht ausreicht:
Der Gesetzesentwurf wurde abgeschwächt: Sorgfaltspflichten gelten nur eingeschränkt für direkte Zulieferer, nicht dort, wo Menschenrechtsverletzungen am häufigsten geschehen – am Anfang der Lieferkette. Eine zivilrechtliche Haftung ist nicht vorgesehen. Umweltstandards greifen nur in spezifischen Fällen. Das Gesetz ist ein Start, aber noch lange nicht genug.




