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Noch immer werden soziale Mindeststandards von zu vielen Unternehmen missachtet - Zwangs- und Kinderarbeit, ausbeuterische Arbeitsbedingungen und mangelnde Arbeitssicherheit sind vor allem in der Textilindustrie nach wie vor keine Seltenheit; Millionen Menschen leben dadurch in Not und Elend. Obwohl Unternehmen ihre gesellschaftliche Verantwortung vermehrt kommunizieren, kommen viele dieser jedoch nicht nach. Dabei sorgen sie innerhalb ihrer globalen Lieferketten nicht nur für enorme Umweltschäden, sondern verstoßen auch gegen grundlegende Menschenrechte. Bisher waren dafür keine Konsequenzen zu befürchten, doch das deutsche Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten - kurz Lieferkettengesetz - soll dem nun ein Ende bereiten.


Das Gesetz – Inhalte & Gültigkeit.

Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag das Lieferkettengesetz als verbindlichen Rahmen für die Achtung von Menschenrechten in Lieferketten beschlossen. Damit werden Unternehmen erstmalig durch ein Gesetz verpflichtet, Verantwortung für ihre Transportketten, Menschenrechte und die Umwelt zu übernehmen und die Einhaltung grundlegender Rechtsstandards zu sichern – die Verordnung schafft dafür neue Anforderungen an die unternehmerischen Sorgfaltspflichten und erhöht so die Sicherheit für Betroffene.

In Kraft tritt das Gesetz jedoch erst ab 2023 und erfasst dabei zunächst Unternehmen ab 3000 Mitarbeiter:innen. Nach 2024 gilt das Lieferkettengesetz dann auch für Unternehmen ab 1000 Mitarbeiter:innen.

Verantwortung für die gesamte Lieferkette

Laut des neuen Gesetzes müssen Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten auf der gesamten Lieferkette sorgen. Dafür soll eine Erklärung zur Achtung der Menschenrechte verabschiedet, eine Risikoanalyse zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen bei direkten Zulieferern sowie anlassbezogen bei indirekten Zulieferern durchgeführt und entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden – vor allem bei klaren Hinweisen auf Verstöße müssen Unternehmen tätig werden.

Besserer Schutz der Menschenrechte

Außerdem sind Unternehmen in der Pflicht, ein Beschwerdemechanismus für Menschenrechtsverletzungen einzurichten. Dazu können Betroffene ihre Rechte weiterhin vor deutschen Gerichten geltend machen und jetzt auch Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen.

Externe Überprüfung und Dokumentationspflicht

Unternehmen müssen ab 2023 zudem transparent und öffentlich über ihre Aktivitäten berichten und diese gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle dokumentieren. Als Behörde überprüft das BAFA die Einhaltung des Gesetzes, kontrolliert Unternehmensberichte und geht eingereichten Beschwerden nach - bei Versäumnissen oder Verstößen kann es Bußgelder verhängen oder Unternehmen von der öffentlichen Beschaffung ausschließen.


Warum das Gesetz noch nicht ausreicht.


Leider ist der ursprüngliche Gesetzesentwurf letztendlich an zahlreichen Stellen abgeschwächt worden – zusätzlich zur beschränkten Gültigkeit anhand der Unternehmensgröße gelten auch die Sorgfaltspflichten von Unternehmen nur eingeschränkt. Firmen müssen sich zunächst hauptsächlich um ihre direkten Zulieferer kümmern – viele davon sind jedoch in Deutschland ansässig und daher nicht dort, wo Menschenrechtsverletzungen vermehrt geschehen. Hiervon ist bekanntlich vor allem der Anfang der Lieferkette betroffen, wo Unternehmen nur eingreifen müssen, wenn sie konkrete Hinweise darauf erhalten. Weiterhin ist im Gesetz kein zivilrechtlicher Haftungsbestand begründet, das heißt Betroffene von Menschenrechtsverletzungen können auf Basis des Gesetzes keinen Schadensersatz von Unternehmen einklagen; eine zivilrechtliche Haftung der deutschen Unternehmen ist nicht vorgesehen. Auch Umweltstandards werden nicht ausreichend thematisiert und greifen nur in spezifischen Fällen.

Das beschlossene Lieferkettengesetz reicht daher also trotz erster Erfolge noch nicht aus – es hat noch zu viele Schwächen und kann nur der Start für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt in der globalen Lieferkette sein. Als Gesellschaft und Unternehmen müssen wir uns weiterhin für ein noch wirksameres, umfassenderes und flächendeckend geltendes Lieferkettengesetz einsetzen und auch künftig Gerechtigkeit für Betroffene einfordern.

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