Verantwortung für die gesamte Lieferkette
Laut des neuen Gesetzes müssen Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten auf der gesamten Lieferkette sorgen. Um das Lieferkettengesetz einzuhalten, müssen Unternehmen eine Erklärung zur Achtung der Menschenrechte abgeben.
Außerdem müssen sie die Risiken bei direkten und indirekten Zulieferern analysieren und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen ergreifen. Vor allem bei klaren Hinweisen auf Verstöße müssen Unternehmen tätig werden.
Besserer Schutz der Menschenrechte
Außerdem sind Unternehmen in der Pflicht, ein Beschwerdemechanismus für Menschenrechtsverletzungen einzurichten. Dazu können Betroffene ihre Rechte weiterhin vor deutschen Gerichten geltend machen und jetzt auch Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen.
Externe Überprüfung und Dokumentationspflicht
Unternehmen müssen seit 2023 zudem transparent und öffentlich über ihre Aktivitäten berichten und diese gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle dokumentieren.
Als Behörde überprüft das BAFA die Einhaltung des Gesetzes, kontrolliert Unternehmensberichte und geht eingereichten Beschwerden nach - bei Versäumnissen oder Verstößen kann es Bußgelder verhängen oder Unternehmen von der öffentlichen Beschaffung ausschließen.