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Soziale Mindeststandards werden noch immer von zu vielen Unternehmen missachtet. Zwangs- und Kinderarbeit, ausbeuterische Arbeitsbedingungen und mangelnde Arbeitssicherheit sind vor allem in der Textilindustrie nach wie vor keine Seltenheit. Millionen Menschen leben dadurch in Not und Elend.
Obwohl Unternehmen ihre gesellschaftliche Verantwortung vermehrt kommunizieren, kommen viele dieser nicht nach. Dabei sorgen sie innerhalb ihrer globalen Lieferketten nicht nur für enorme Umweltschäden, sondern verstoßen auch gegen grundlegende Menschenrechte.
Bisher waren dafür keine Konsequenzen zu befürchten, doch das Lieferkettengesetz in Deutschland soll dem ein Ende bereiten und endlich für verantwortungsvolle Lieferketten sorgen.
Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag das Lieferkettengesetz als verbindlichen Rahmen für die Achtung von Menschenrechten in Lieferketten beschlossen. Damit werden Unternehmen erstmalig durch ein Gesetz verpflichtet, Verantwortung für ihre Transportketten zu übernehmen.
Die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards sollen so gesichert werden. Die Verordnung schafft dafür neue Anforderungen an die unternehmerischen Sorgfaltspflichten und erhöht so die Sicherheit für Betroffene.
Das Gesetz trat Januar 2023 in Kraft und erfasst zunächst Unternehmen ab 3000 Mitarbeiter:innen. Nach 2024 gilt das Lieferkettengesetz dann auch für Unternehmen ab 1000 Arbeitnehmer:innen.
Laut des neuen Gesetzes müssen Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten auf der gesamten Lieferkette sorgen. Um das Lieferkettengesetz einzuhalten, müssen Unternehmen eine Erklärung zur Achtung der Menschenrechte abgeben.
Außerdem müssen sie die Risiken bei direkten und indirekten Zulieferern analysieren und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen ergreifen. Vor allem bei klaren Hinweisen auf Verstöße müssen Unternehmen tätig werden.
Außerdem sind Unternehmen in der Pflicht, ein Beschwerdemechanismus für Menschenrechtsverletzungen einzurichten. Dazu können Betroffene ihre Rechte weiterhin vor deutschen Gerichten geltend machen und jetzt auch Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen.
Unternehmen müssen seit 2023 zudem transparent und öffentlich über ihre Aktivitäten berichten und diese gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle dokumentieren.
Als Behörde überprüft das BAFA die Einhaltung des Gesetzes, kontrolliert Unternehmensberichte und geht eingereichten Beschwerden nach - bei Versäumnissen oder Verstößen kann es Bußgelder verhängen oder Unternehmen von der öffentlichen Beschaffung ausschließen.
Leider ist der ursprüngliche Gesetzesentwurf abgeschwächt worden – zusätzlich zur beschränkten Gültigkeit anhand der Unternehmensgröße gelten auch die Sorgfaltspflichten von Unternehmen nur eingeschränkt.
Firmen müssen sich zunächst um ihre direkten Zulieferer kümmern. Viele davon sind jedoch nicht dort, wo Menschenrechtsverletzungen vermehrt geschehen. Hiervon ist bekanntlich vor allem der Anfang der Lieferkette betroffen, wo Unternehmen nur eingreifen müssen, wenn sie konkrete Hinweise darauf erhalten.
Weiterhin können Betroffene von Menschenrechtsverletzungen auf Basis des Gesetzes keinen Schadensersatz von Unternehmen einklagen. Eine zivilrechtliche Haftung der deutschen Unternehmen ist nicht vorgesehen. Auch Umweltstandards werden nicht ausreichend thematisiert und greifen nur in spezifischen Fällen.
Das beschlossene Lieferkettengesetz reicht daher also trotz erster Erfolge noch nicht aus. Es hat noch zu viele Schwächen und kann nur der Start für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt in der globalen Lieferkette sein. Als Gesellschaft und Unternehmen müssen wir uns weiterhin für ein noch wirksameres und umfassenderes Lieferkettengesetz einsetzen und Gerechtigkeit für Betroffene einfordern.